ACHTUNG: Die Verschärfung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen trifft alle Unternehmer, die ins Ausland steuerfrei „mit UID“ liefern!
Wenn Sie bereits die laufende Buchhaltung bei uns erledigen lassen, kümmern wir uns um die fristgerechte Einreichung der „Zusammenfassenden Meldung“, sofern wir die Unterlagen spätestens 2 Wochen nach Ende des Monats/Quartals erhalten.
Machen Sie die Buchhaltung selbst oder nur 1x im Jahr?
Nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf, und wir besprechen die Möglichkeiten!